Wenn ein Mitarbeiter EO-Entschädigung erhält, berechnet Comatic automatisch einen Abzug in selber Höhe als Versicherungsleistungen. Aufgrund der unterschiedlichen AHV-Abzüge ändert der Nettolohn gegenüber der regulären Abrechnung sobald eine EO-Entschädigung gebucht wird. Der Mitarbeiter erhält in diesem Szenario bei gleichem Bruttolohn einen höheren Nettolohn.
Damit dies abgefangen werden kann wird eine neue Lohnart eingerichtet, mittels welcher der Nettolohn der Abrechnung vorgegeben werden kann. Comatic berechnet dann jeden einzelnen Betrag bis zum Bruttolohn hoch, so dass die Abrechnung korrekt ist.
Bedingung: Lohnart mit Abrechnungstyp «Netto», in diesem Beispiel «101 Korrektur Versicherung».
Zuerst muss eine reguläre Lohnabrechnung erstellt und der Auszahlungsbetrag notiert werden.

Danach ist in der Lohnabrechnung das EO-Taggeld zu erfassen (LA 200), damit die Korrektur (LA215) automatisch gebucht wird. Mit der Korrekturleistung ändert aufgrund der Abzüge der Nettolohn. Der Auszahlungsbetrag ändert von CHF 370.15 auf CHF 443.70.

Für die Vorgabe des «korrekten» Nettolohn ist eine neue Zeile zu erfassen mit der Lohnart 101 Korrektur Versicherung. Bei Ansatz ist der Auszahlungsbetrag der Lohnabrechnung ohne EO-Taggeld zu erfassen. In diesem Beispiel CHF 370.15 – wird die Korrektur des Bruttolohns automatisch eingetragen.

Kommentare
0 Kommentare
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.